Mitgliedschaft


  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts.
  2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
  3. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
  4. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht, die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs muss nicht begründet werden.
  5. Mit Aufnahme eines Kindes in eine der Spielgruppen oder in den Kindergarten sollte mindestens ein Elternteil ordentliches Vereinsmitglied werden.
  6. Die Mitglieder zahlen Mitglieds- und Betreuungsbeiträge, deren Höhe und Fälligkeit in der Beitragsordnung vom Vorstand vorläufig festgesetzt werden.
  7. Über die Beitragsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung für das jeweilige Kalenderjahr, in dem die Beschlussfassung erfolgt ist.
  8. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft, um die Betreuungsangebote zu nutzen, füllen sie bitte das Anmeldeformular aus und senden dieses uns zu.
  9. Möchten sie unseren Verein und unsere Arbeit als Fördermitglied unterstützen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Ansprechpartner.